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February 22 2012

Verbunddatei (Rechtsextremismus)

Die V. ist Neusprech, das Wort gab es bis vor kurzem nicht. Allerdings entspricht es nicht den üblichen Nebel- und Schleierkategorien. Datei ist ein Kofferwort aus ,Daten‘ und ,Kartei‘, um eine Sammlung zusammengehörender digitaler Daten zu beschreiben. Verbund immerhin gibt einen zarten Hinweis auf die Struktur der Angelegenheit und deutet an, dass hier etwas verknüpft wird. Eine Datei also, die aus verschiedenen Daten besteht? Eigentlich gibt es ein eingeführtes Wort dafür, es lautet Datenbank. Doch das war möglicherweise zu eindeutig, obwohl es ganz gut passen würde. Denn soviel sich aus den Äußerungen der beteiligten Politiker und aus dem Gesetzentwurf rekonstruieren lässt, entsteht eine V., indem in Datenbeständen diverser staatlicher Stellen nicht näher bezeichnete Informationen gesucht werden, die auf rechtsextreme Gefährder hindeuten. Diese Informationen werden samt den Namen der Betreffenden und ihrer „Kontaktpersonen“ in einer „gemeinsamen standardisierten zentralen Datei“ gespeichert, wie das Innenministerium sie nennt, also in einer neuen Datenbank. Die V. ist somit eine Sammlung einer unbekannten Menge an Informationen über eine unbekannte Anzahl an Menschen. Um nun von einer Beschreibung wie, sagen wir, „behördenübergreifende Datenbank mit fragwürdiger datenschutzrechtlicher Legitimation zur Speicherung persönlicher Informationen zur Identifizierung rechtsradikal motivierter Straftaten“ auf einen Begriff wie V. zu kommen, muss man schon ordentlich steif sein.

Aber der Wunsch nach Verschleierung war wohl nicht Ursache der seltsamen Namensgebung. Eher der Versuch, das Ding irgendwie knackig zu benennen. Amerikanische Behörden behelfen sich in solchen Fällen mit mehr oder weniger witzigen Abkürzungen, meist aus den Anfangsbuchstaben der die Sache beschreibenden Worte. Wir erfinden hierzulande lieber neue Komposita. Es scheint eine gewisse Lust daran zu existieren, mit Worten um sich zu werfen, die der Allgemeinheit nicht vertraut sind. Die sind dann eben mal mehr und mal weniger gut gelungen. In diesem Fall Letzteres. Denn V. ist einfach nur Stümperdeutsch. Es erklärt nichts. Die Idee dahinter kann man natürlich trotzdem gut finden. Man kann sich aber auch fragen, ob da nicht eine Verdächtigendatenbank entsteht, die nach geheimen Kriterien sortiert ist und für einen unklaren Zweck gebaut wurde. Vgl. Antiterrordatei.

Herzlichen Dank an Jens G. für die fachliche Beratung.

February 09 2012

Funkzellenabfrage

Technisch korrekter Begriff, trifft jedoch nicht annähernd den Kern der Sache. Sprachlich ist es eine Metonymie, eine Bedeutungsverschiebung. Schließlich geht es nicht vorrangig um die Abfrage, sondern vor allem um die Auswertung der Daten. Angesichts des tiefen Eingriffs in die Privatsphäre, den diese sogenannte verdeckte, also heimliche Fahndungsmethode der Polizei bedeutet, ist die Beschreibung sogar grob irreführend, somit ein Technizismus. Bei der F. werden auf Betreiben der Polizei sämtliche Verbindungsdaten einer spezifischen Funkzelle abgefragt und ausgewertet. So wird die Telefonnummer jedes Mobiltelefons ermittelt, das zu diesem Zeitpunkt an dieser Funkzelle angemeldet war – letztlich also der Standort seines Besitzers. Das Verfahren kann beispielsweise bei Demonstrationen pro Abfrage tausende unschuldige und unverdächtige Menschen betreffen, die damit in den Fokus einer Ermittlung geraten. Es bedeutet daher mindestens eine Rasterfahndung. Üblicherweise werden viele Funkzellen zu vielen verschiedenen Zeitpunkten abgefragt, was sogar einer Großraumüberwachung gleichkommt. Mit den Daten lassen sich außerdem die Bewegungen einzelner Personen nachvollziehen und sogenannte Bewegungsprofile erstellen. Und es kann aufgeklärt werden, wer mit wem wie häufig und von wo aus kommuniziert. Die F. entspricht daher in ihrer Wirkung fast der bislang nicht zugelassenen Vorratsdatenspeicherung.

February 06 2012

Gefahrenerforschung, erweiterte

Nicht zu verwechseln mit Sicherheitsforschung. Die G. ist eine österreichische Wortschöpfung und wird dort synonym verwendet für verdachtsunabhängige Überwachung. Es handelt sich also um einen Austriazismus. Der es im Übrigen in sich hat. Eine Gefahr ist eine mehr oder weniger abstrakte Bedrohung. Sie ist ein Zustand, der noch nicht eingetreten ist. Die G. entfernt sich noch etwas weiter vom Tatsächlichen und geht noch einen Schritt in Richtung des Möglichen. Sie soll dazu dienen, mögliche Gefahren überhaupt erst zu entdecken. Eigentlich darf die Polizei nicht ohne Anlass ermitteln, sie braucht einen konkreten Verdacht, bevor sie etwas gegen Bürger unternehmen kann. Leider gilt dieser rechtsstaatliche Schutz vor willkürlichen Ermittlungen vielen Politikern inzwischen als überholt. Offenbar haben sie dabei aber wenigstens ein schlechtes Gewissen. Warum sonst sollten sie sich bemüßigt fühlen, diese Verdächtigung aller Wähler Menschen sprachlich zu verbergen? So findet bei der G. eine Erforschung statt, die an wissenschaftliche Neugier und Forscherdrang denken lässt und nicht an Polizisten, die in die Privatsphäre Unschuldiger eindringen. Ein treffenderer Ausdruck wäre Rasterfahndung. Nur der Vollständigkeit halber: Das erweitert in dieser Konstruktion übrigens bedeutet, dass das entsprechende Gesetz nicht mehr nur gegen sogenannte kriminelle Vereinigungen von mindestens drei Personen angewendet werden kann. Nun dürfen auch Einzelpersonen ausgespäht werden. Die Erweiterung liegt also darin, dass es nun möglich ist, gegen jeden ohne Anlass zu ermitteln. Vgl. das deutsche Pendant Gefährder, also jemand, der noch nichts getan hat und der somit unschuldig ist, beziehungsweise seine Erweiterung, der potenzielle Gefährder: aka Jedermann.

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January 27 2012

Verfassungsschutz

Staatliche Einrichtung, deren Aufgabe es ist, wie es im zuständigen Gesetz heißt, Informationen über Bestrebungen zu sammeln, die sich gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ richten. Der V. soll also dafür sorgen, dass hierzulande niemand Verschwörungen mit dem Ziel plant, unsere im Grundgesetz verankerten Rechte abzuschaffen. Davon gibt es eine ganze Menge. Das Brief- und das Postgeheimnis etwa, die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Rede- und Demonstrationsfreiheit, das Vertrauen in die Sicherheit von Computern – nur um ein paar Beispiele zu nennen. Im Prinzip eine tolle Idee. Leider kann der V. das offensichtlich nur, indem er heimlich Briefe und Mails liest, Telefonate belauscht, in Wohnungen einbricht, beobachtet, wer wofür demonstriert und Computer verwanzt. Nur um ein paar Beispiele zu nennen. Aber schließlich können Verfassungsschützer ja „nicht ständig das Grundgesetz unter dem Arm tragen“, wie der damalige Bundesinnenminister schon 1963 wetterte, nachdem bekannt geworden war, dass der V. alle möglichen Leute abgehört hatte. Siehe beispielsweise auch: grundrechtsschonend. Und selbstverständlich kann der V. auch nicht jeden dahergelaufenen Bundestag darüber informieren, welche Bundestagsmitglieder dazu gerade von ihm bespitzelt werden. Oder? Offensichtlich handelt es sich bei dieser Institution entweder um eine Fehlkonstruktion, oder um eine unkorrekte Bezeichnung. Da wir an das erste einfach nicht glauben wollen – denn wer würde schon die Schützer des Rechts außerhalb desselben stellen und sie damit jeder Kontrolle entziehen –, war es hoffentlich wohl nur eine schlampige Benennung. Gemeint war sicher nicht V., sondern Inlandsgeheimdienst.

January 16 2012

Luftfahrtsystem, unbemanntes

Manchmal führt der Versuch, einen Gegenstand so neutral wie möglich zu beschreiben, in die Irre. Oder sagen wir vorsichtiger: in eine völlig neue Richtung. Das unbemannte L. beispielsweise ist gemeinhin als Drohne bekannt. Das Wort meint ursprünglich zwar die männlichen Bienen, allerdings ist es längst als Synonym für jene ferngesteuerten Flugzeuge gebräuchlich, die vom Militär eingesetzt werden, um Gegner am Boden zu beobachten. Ursprünglich war das eine durchaus treffende Umschreibung, denn wie die männlichen Bienen hatten auch die ersten militärischen Drohnen keinen Stachel. Allerdings gibt es längst Modelle, die Stacheln haben, also schießen können und zum Beispiel für Tötungen, gezielte eingesetzt werden. Sie müssten, um im Bild zu bleiben, nun Bienen heißen. Ein Vergleich mit den Insekten ist aber offensichtlich nicht länger gewünscht. Die Politik nutzt zur Beschreibung der Geräte nun lieber einen Terminus technicus. Der ist eine Übersetzung aus dem Englischen, wo die Dinger als „unmanned aircraft system“ bezeichnet werden. Das erhebt den Anspruch, neutral und präzise zu sein. Dabei lässt der Begriff offen, worum es eigentlich geht, denn er nutzt das Füll- oder Passepartoutwort „System“, das überall passt. So erscheinen die ferngesteuerten Militärgerät geradezu unbedarft, ja harmlos. Der Ausdruck Drohne hingegen, der natürlich nur eine Metapher und damit unscharf war, hatte zumindest einen bedrohlichen Unterton. Darüber, dass der nun verschwindet, sind viele Politiker sicher nicht traurig. Denn sie planen gerade, das eine oder andere Gesetz zu ändern, damit die eigentlich als Kriegsgerät entwickelten L.-e auch von der Polizei eingesetzt werden können, um Menschen zu überwachen. Nicht nur hierzulande ist das umstritten.

January 06 2012

V-Mann

Umgangssprachliche Abkürzung, eigentlich Vertrauensperson, manchmal auch Verbindungsperson (V-Person). Bezeichnet Rechtsradikale, Terroristen oder Dealer die bereit sind, dem Staat, insbesondere dem Verfassungsschutz, nützliche Informationen zu überlassen oder wenigstens so zu tun. Als Gegenleistung erhalten sie Geld. Worauf sich das Vertrauen in dieser Wortkonstruktion bezieht, ist nicht ganz klar. Möglicherweise darauf, dass die Angeheuerten Menschen sind, denen vertraut werden kann. Angesichts diverser Fälle, in denen die Spitzel ihre Geldgeber belogen und täuschten, oder andere gar noch zu Taten anstifteten, statt sie nur auszuspähen, sind daran jedoch Zweifel angebracht. Weshalb das Erstglied des Kompositums wohl eher bedeutet, dass die Geheimdienstler darauf vertrauen müssen, irgendetwas zu erfahren, was ihnen bei der Bekämpfung von Rechtsradikalen, Terroristen oder Dealern nützt. Oder dass sie darauf vertrauen, dass mit ihrem Geld keine neuen Verbrechen begangen werden. Weshalb es sich möglicherweise um eine Antiphrase handelt, also vor allem die Tatsache verschwiegen werden soll, dass diesen Spitzeln besser nicht vertraut werden sollte.

Dass der Wunsch groß ist, das Verfahren sauberer aussehen zu lassen, als es wahrscheinlich ist, zeigt auch eine andere Wortkonstruktion: Wenn mal wieder etwas schief gegangen ist, wird gern gefordert, die V-Leute abzuziehen. Was nahelegen soll, dass sie ordentliche Staatsangestellte oder gar Soldaten sind, die einfach woandershin versetzt werden können. Sind sie aber nicht. Sie sind Kriminelle und niemand kann sie abziehen. Man kann nur aufhören, ihnen Geld zu geben.

October 18 2011

Quellen-Telekommunikationsüberwachung

Kommunikation heißt, dass ein Sender (Quelle) Informationen an einen Empfänger (Ziel) übermittelt. Wir haben uns leider längst daran gewöhnt, dass es zum Arsenal kriminalistischer Methoden gehört, Kommunikation zu überwachen, obwohl dabei oft auch Privates belauscht wird. Durch Computer vermittelte Kommunikation abzuhören, ist dabei sogar noch leichter. Es müssen gar keine Wanzen mehr eingebaut werden, die Computer selbst werden zur Wanze, siehe die Quellen-T., gern als Quellen-TKÜ abgekürzt. Sie nutzt die einzigartige Möglichkeit der Computertechnik, an der Quelle mitzulesen. Genau dann also, wenn die Telekommunikation noch gar nicht begonnen hat. Die Quellen-T. ist somit ein Oxymoron, denn wenn gelauscht wird, bevor die Daten den Empfänger erreichen, liegt noch gar keine Kommunikation vor. Gleichzeitig ist der Begriff ein Euphemismus für Überwachung, noch dazu für eine heimtückische Form. Bei zwischenmenschlicher Kommunikation ist die Quelle ein Mensch. Dieser Mensch wird hier von seinem Computer bespitzelt, von einem System, von dem das Bundesverfassungsgericht sagt, dass wir ihm vertrauen können müssen. Der terminus technicus täuscht somit darüber hinweg, dass der Staat die Technik in unseren Händen gegen uns wendet.

Gleichzeitig sind Computer nicht nur Übermittler von Daten. Sie sind auch der Ort, an dem unsere Gedanken zu Information gerinnen, der Ort, an dem aus unseren Visionen Pläne werden. Da Computer inzwischen als Erweiterungen unseres Gehirns gelten können, gehört die Q. dann wohl in die Waffenkammer einer Gedankenpolizei.

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July 18 2011

Schutzwaffe

Eine S. oder auch passive Waffe ist gar keine Waffe. Das verwirrt Sie? Moment, wird gleich klarer. Mit den Begriffen werden im Versammlungsrecht all jene Dinge bezeichnet, die dazu taugen, vor der Wirkung von Waffen zu schützen. Aber natürlich ist diese Falschbenennung kein Zufall, dient sie doch dazu, das Tragen von schützender Kleidung zu diskreditieren, oder genauer: deren Träger. Das wird klar, wenn man sich vergegenwärtigt, welche Dinge gemeint sind: Regenhosen zum Beispiel, Zahnschienen oder eine Schutzbrille (die auch noch als Vermummung gilt). Selbst ein Fahradhelm ist nach dieser Rechtsauffassung eine passive Waffe. Wer sich vor Gewalt schützen wolle, so die Logik, der suche die Gewalt geradezu, ja sei selbst zu ihr bereit. Es handelt sich also um das Gegenteil eines Euphemismus, um einen Dysphemismus, eine Schmährede. Und bitte jetzt keine Witze über die Gewaltbereitschaft deutscher Polizisten angesichts ihrer Helme und Schilde. Denn die tragen selbstverständlich eine Schutzausrüstung, das ist etwas ganz anderes.

Mit herzlichem Dank an Jörg S. für die Einsendung.

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June 23 2011

Intelligent

Die Intelligenz hat ihren Ursprung im lateinischen intellegere ‚verstehen‘, eigentlich: ‚zwischen [den Zeilen] lesen‘ und ist eine Eigenschaft, die (bislang) allein dem Menschen zugeschrieben wurde, dem homo sapiens (‚wissender Mensch‘). Dann kamen Ingenieure und Informatiker und setzten sich das Ziel, menschengleiche Maschinen zu bauen und menschliches Denken nachzuahmen und nannten es metaphorisch Künstliche Intelligenz (KI). Kann man machen. Zum Unfug wurde es, als PR-Abteilungen über den Begriff stolperten und die Idee hatten, mit ihm allen möglichen Kram zu vermarkten, der nicht einmal annähernd ‚zwischen den Zeilen lesen‘ kann: Stromnetze, Speicherkarten, Telefone, Grenzkontrollen, Sozialkürzungen und sogar Bomben. Eine Meta-Metaphorik sozusagen oder eine Metaphorik zweiter Ordnung.

Schon klar, Ihr wollt das Zeug irgendwie schicker aussehen lassen, damit genug arme Irre es kaufen. Aber schlaue Bomben? Die Dinger merken sich eine Geokoordinate, mehr nicht. Könnten die ‚verstehen‘, würden sie beidrehen und ihren Bombardier zu treffen versuchen.

Mit Dank an @presseschauer für die Anregung und Eike H. fürs „sparen“.

June 20 2011

Cyber-Abwehrzentrum

Quizfrage: Was wehrt ein Cyber-Abwehrzentrum ab? Einen Cybernauten? Die Kybernetik an sich? Oder gleich das ganze Internet? Wir wissen es nicht. Beunruhigenderweise scheint sich auch Innenminister Hans-Peter Friedrich, der das Ding gerade eröffnet hat, nicht ganz sicher zu sein. Sagte er doch: „Ziel ist es, die operative Zusammenarbeit der relevanten staatlichen Stellen zu optimieren und die Schutz- und Abwehrmaßnahmen gegen IT-Vorfälle besser zu koordinieren.“ IT-Vorfälle? Also, äh, alles, von der abgerauchten Festplatte im Innenministerium bis zum Cyberwar?

Das mag jetzt kleinkariert klingen, aber dieser nebelige Name ist ein Problem. Ein Zentrum, das für den Schutz des gesamten (deutschen?) Cyberspace vor was auch immer zuständig ist, kann alles sein: eine unbedeutende Außenstelle der IT-Abteilung des BSI („Have you tried turning it off and on again?“) genauso wie eine allumfassende Überwachungszentrale. Verschwörungstheorie? Gut möglich. Vielleicht ist es ja wirklich ein Zufall, dass dieses Zentrum zum BSI gehört, einer Ausgliederung des Bundesnachrichtendienstes (BND). Und dass es in direkter Nähe des BND wohnt. Der Allmachtsanspruch des Namens legt zumindest die Befürchtung nahe, dass die grundgesetzliche Forderung des Trennungsgebotes im Zweifel weit ausgelegt wird. Wo Militär, Geheimdienste, Polizei und Zoll nun schon mal so nett an einem Tisch sitzen, obwohl sie es besser nicht sollten.

Nebenbei, in dem komischen Namen zeigt sich natürlich auch eine Haltung. Um mit @moffju zu sprechen: „Wir haben kein Cyber-Zentrum, aber ein Cyber-Abwehrzentrum. Ach, Deutschland.“

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June 19 2011

Fundamentalisten, linksliberale

Klingt übel und soll es auch, ist es doch eine bewusste Schmähung, die auf dem Niveau der Bild mit Vorurteilen spielt. Glauben Sie nicht? Nun, woran denken Sie beim Begriff Fundamentalisten? Richtig, an al-Qaida. Bei Linken? Genau, an brennende Autos und fliegende Steine. Bei Liberalen, noch dazu Linksliberalen? An die FDP? Sie scherzen. Denken Sie nicht viel eher an Unterstützer der Schwulenehe oder an Kriegsdienstverweigerer und ähnliche „Feiglinge“? Das zumindest hat sich Innenminister Friedrich wohl erhofft, als er „Kritiker der Anti-Terror-Gesetze“ in Bild (sic!) als linksliberale F. nannte. Sollen Sie all jene für gefährlich halten, die sich auf das Grundgesetz berufen und argumentieren, zu viel Überwachung, für welchen gut gemeinten Zweck auch immer, könne nicht gut sein.

Dabei ist das Grundgesetz eine Sammlung vor Abwehrrechten. Es soll den Einzelnen vor dem Staat schützen. Denn das Grundgesetz misstraut nicht „dem eigenen Rechtsstaat“, wie Friedrich es seinen Kritikern vorwirft, es misstraut jedem Staat. Aus langer und leidvoller Erfahrung. Somit ist es eine erstaunliche Verdrehung dieser Idee, wenn der Innenminister behauptet, wer den Staat in seiner Macht beschränken wolle, gefährde „Leib und Leben Unschuldiger“. Dient die Beschränkung des Staates doch dazu, die Freiheiten aller zu erhalten und damit letztlich auch ihren Leib und ihr Leben. Denn niemand hat in der Geschichte so bedenkenlos und so erfolgreich unterdrückt, gefoltert und getötet, wie allmächtige Staatsapparate und ihre sich unangreifbar fühlenden Beamten.

Friedrich bedient sich damit also einer negativen Konnotation, in der Sprachwissenschaft auch als Pejoration bezeichnet. Man könnte auch sagen, er betreibt Propaganda.

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June 12 2011

Bomben, virtuelle

Der derzeitige Innenminister fürchtet sich via Massenmedien davor, „kriminelle Banden oder Terroristen“ könnten bald „virtuelle B. zur Verfügung haben“. Wir können ihn beruhigen, vor solchen Bomben muss er sich nicht fürchten – und auch sonst niemand. Ist virtuell doch das Gegenteil von ‚physisch vorhanden‘ und ein virtueller Gegenstand einer, der nur in der Fiktion existiert – in der erdachten oder erträumten Welt. Denn virtuell kommt vom französischen virtuel (‚nicht real, nicht physisch‘), das sich wiederum vom lateinischen virtus (‚Tugend, Charakter‘, eigentlich ‚eines Mannes [vir]‘) ableitet. Es bezieht sich also auf etwas, das höchstens als Metapher funktioniert, ohne selbst vorhanden zu sein. Wovor sich der Innenminister fürchten könnte, wenn er das denn unbedingt will, sind logische B.. Die können tatsächlich einiges Chaos verursachen, in Computerprogrammen. Weswegen man Innenminister Friederich als eine solche logische B. betrachten könnte, metaphorisch versteht sich. Denn er verwirrt Köpfe.

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June 09 2011

abstrakt hoch

Abstrakt kommt vom lateinischen Verb abstrahere ‚entziehen‘. So ist die abstrakte Malerei eine, die dem realistischen Abbild entzogen ist beziehungsweise sich von ihm entfernt hat. Eine abstrakte Gefahr ist eine, die sich nicht konkretisiert, vgl.: konkret von concrescere (lat.) ‚zusammenwachsen, erwachsen‘. Sie ist also weniger bedrohlich als eine unmittelbar drohende, konkrete. Das wirft erstens die Frage auf, ob sie damit überhaupt noch eine Gefahr ist. Wird diese doch definiert als (konkrete) Wirkung einer (bis dahin abstrakten) Gefährdung. Zweitens passt zur Gefahr nicht das Adjektiv hoch. Im deutschen sind Türme hoch, Gefahren jedoch sind groß. Das kommt daher, dass die erwähnten Türme sich prima messen lassen, Gefahren eher nicht so, hoch aber nun einmal die Mess- und Vergleichbarkeit auf einer Skala impliziert.

Wenn also der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns Lorenz Caffier (wie viele andere Angstmacher Sicherheitspolitiker vor ihm) sagt, die Terrorgefahr sei abstrakt hoch, dann legt er einerseits nahe, das Risiko sei enorm. Nur um diesen Gedanken mit dem adverbialen abstrakt sogleich wieder zunichte zu machen und eigentlich, wenn auch unwillentlich auszusagen, dass es wohl eher hochabstrakt ist. Sprachlich zumindest hatten wir da schon begabtere Kraftmeier. Karl-Theodor zu Guttenberg beispielsweise. Der immerhin sagte, als er noch ein Amt inne hatte, die Gefahr von Anschlägen sei für manche „abstrakt“, tatsächlich aber „hochkonkret.

Dass sich das Konkrete nicht mehr steigern lässt, soll hier gnädig ignoriert werden, denn es geht um etwas anderes: All diese Wortakrobaten nämlich versuchen das Unmögliche: die Bürger zu warnen und gleichzeitig zu beruhigen. Denn sie sollen sich gerne ein bisschen gruseln, um neue Überwachungsgesetze toll zu finden, aber sie sollen nicht gleich abhauen. Wer will schon Wähler verschrecken. Da das nicht beides gleichzeitig geht, und sie (die Kraftmeier, nicht die Bürger) die Klappe nicht halten wollen, kommt obiger Wahnwitz heraus.

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May 09 2011

Tötung, gezielte

Eigentlich staatlich sanktionierter Mord, daher Umbringen eines Menschen ohne gesetzliche Rechtfertigung und insofern ein Euphemismus. Schon die Wortwahl zeigt, wie klar sich die Beteiligten darüber sind, dass ihr Verhalten irgendwie nicht in Ordnung ist: gezielt soll nahe legen, dass der oder die Täter a) schon ganz bestimmt den Richtigen treffen werden, und dass er oder sie b) wissen, was sie tun. Tötung dann ist der Versuch, das Ganze so sachlich wie nur irgend möglich darzustellen und gleichzeitig Rechtsstaatlichkeit zu simulieren. Denn die gezielte T. ist eine Analogiebildung. Gibt es doch nur einen anderen Zusammenhang, in dem das ungewöhnliche Substantiv verwendet wird, im Strafgesetzbuch, bei der fahrlässigen Tötung. In jedem anderen Kontext spricht man nicht von Tötung, sondern von Töten.

Spätestens die Ausflucht der Töter (?) offenbart, wie absurd das Vorgehen ist. Wirkt es doch hilflos bis lächerlich, wenn mächtige Staaten wie Israel und die USA argumentieren, es sei ein Akt der Selbstverteidigung, Menschen zu erschießen, statt sie vor ein Gericht zu stellen – Notwehr also. Dabei ist Notwehr nur dann eine, wenn auf einen aktuellen Angriff reagiert wird und zwar adäquat – daher nur mit der Gewalt, die notwendig ist, um ihn zu stoppen. Wer mehr tut, macht sich strafbar. Wer zuschlägt, obwohl es gerade gar keinen Angriff gibt – egal, was in der Vergangenheit geschah –, wird selbst zum Angreifer. Auch die Gerechtigkeit, von der dann gern die Rede ist, macht es nicht besser. Denn mit dem Recht – dem über Jahrhunderte ausgehandelten Kodex des Zusammenlebens – hat sie nichts zu tun. Siehe auch: Rettungsschuss, finaler und Feindstrafrecht.

Halten wir es daher lieber mit dem Satiriker Wiglaf Droste: „Selbst wer schlicht ist, muss erkennen / Mörder soll man Mörder nennen.“

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April 05 2011

Schutzlücke

Polizeigewerkschaften, BKA, CDU und CSU werden nicht müde, uns zu erklären, dass ohne Vorratsdatenspeicherung eine „Schutzlücke“ drohe. Das Kompositum aus Schutz- und -Lücke suggeriert, dass uns der Staat rundherum schützen könnte vor allem Bösen, gäbe es da nicht dieses eine lästige Loch, diese kleine Lücke nämlich, durch die das Böse listig lugt (lugen ist, aber das nur nebenbei, mit der Lücke sprachgeschichtlich verwandt). Dieses Loch nun also im ansonsten fest gefügten antiterroristischen Schutz (-Wall?) gelte es zu stopfen. Tatsächlich? Ist die S. nicht vielmehr nur eine Schutzbehauptung? Denn zwar kann die Vorratsdatenspeicherung, die besser Datenhortung hieße, aber gern Mindestspeicherdauer genannt wird, getrost als bequemes Instrument gelten – zumindest für Strafverfolger. Nur schützen kann sie vor nichts und niemandem. Bestenfalls vereinfacht sie im Nachhinein die Strafverfolgung. Das ist selbstverständlich prima, aber ohne die Chance zu schützen, also Unheil zu verhindern, kann sie natürlich auch keine Lücke schließen. Falls es die denn gäbe. Im Gegenteil: die Vorratsdatenspeicherung Mindestspeicherdauer Mindestdatenspeicherung Datenhortung reißt Lücken – in die Grundrechte.
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February 22 2011

Mindestspeicherdauer

Wer sich fragt, wie so kreative Wortschöpfungen wie neuartiges Rundfunkempfangsgerät, Sicherheitsscanner oder Warnschussarrest entstehen, der konnte das gerade live erleben. Auf dem 14. europäischen Polizeikongress in Berlin diskutierten vier Länderinnenminister über die Zukunft des Internets. Es ging um Schutzlücken, um Cyberwar und um die Vorratsdatenspeicherung. Beziehungsweise um die Mindestpeicherdauer für IP- und Telefondaten. So nämlich sollte, fand Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger, die Vorratsdatenspeicherung künftig unbedingt genannt werden. Der bisherige Begriff immerhin sei „vorbelastet, die Angelegenheit müsse versachlicht werden“. So kann man das auch nennen. Es ließe sich aber auch einwenden, dass Neusprech offensichtlich eine Funktion besitzt: Es soll demjenigen, der es verwendet, Schutz geben. Schutz vor Kritik, Schutz vor Anfeindung, Schutz vor Verantwortung. Tut ein Begriff das nicht mehr, braucht es eben einen neuen Namen für das alte Phänomen. Das ist wie mit vergammeltem Fleisch. Das lässt sich auch besser verkaufen, wenn man es neu verpackt und ein neues Haltbarkeitsdatum draufdruckt.

Mit Dank an Michael D. und viele Twitterer

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February 01 2011

freiheitsschonend

Weiß ist schwarz und Ja meint Nein – so simpel ist die wichtigste Regel zur Entschlüsselung von Neusprech. Wer also wie die CSU in ihrem Papier zur Netzpolitik vorgibt, die Freiheit zu „schonen“, beziehungsweise f.-e „Technologien zur Früherkennung krimineller Bedrohungen“ zu entwickeln, der will das Land nicht freier machen, sondern überwachen und in einen Knast verwandeln. Siehe auch grundrechtsschonend.

Mit Dank an fefe.

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January 11 2011

grundrechtsschonend

Geschont werden Kranke und Sterbende. Wenn jetzt auch schon die Grundrechte so weit sind, dass sie nur noch „schonende Eingriffe“ vertragen, muss es übel um sie stehen. Möglicherweise aber ist alles sogar noch viel schlimmer und die Schonung nur eine Lüge. Der Verdacht drängt sich auf. Ein Eingriff immerhin ist nur etwas kleines, harmloses – schnell vorbei und gar nicht schlimm. Die Vorratsdatenspeicherung aber, die besser Personendatenhortung hieße, ist nicht harmlos, garantiert nicht schonend und auch nicht irgendwann wieder vorbei. Um nur ein Beispiel zu nennen. Wenn also irgendwer anfängt, etwas als g. zu bezeichnen, sollte man zügig das Bundesverfassungsgericht anrufen.

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August 30 2010

Nacktscanner

Beispiel für eine (zumindest zeitweise) gescheiterte Vernebelungsstrategie. Die neutrale Bezeichnung lautet Terahertzscanner. Möglicherweise klang das zu futuristisch und Angst machend. Das Innenministerium zumindest nannte die Geräte, die die Kleidung von Flugpassagieren durchleuchten sollen, zuerst Body- oder Ganzkörperscanner. Medien dann machten sie zu N. und sorgten damit für ein vorläufiges Ende des Projekts. Politisch war es unter diesem Namen nicht mehr vermittelbar und wurde 2008 als „Unfug“ gestoppt. Bis jemandem die Idee mit den „Strichmännchen“ kam. Angezeigt werde nicht mehr der nackte Körper, sondern etwaige Gegenstände würden „auf einer schematischen Personendarstellung wie Strichmännchen dargestellt“, sagte der neue Innenminister Thomas de Maizière 2010. Körperscanner heißen sie nun, obwohl sie gar keine Körper mehr anzeigen, und plötzlich war das Nackigmachen wieder ok. Allerdings erinnert der Begriff nun an die Körperfresser. So viel besser als das technisch korrekte Terahertzscanner ist das auch nicht.

May 17 2010

Innere Sicherheit

Sicherheit klingt erst mal gut, vor allem wenn es um das Innere, also das uns nahe liegende geht. Das Wort hat also eine positive Konnotation. Dahinter steckt jedoch kein juristischer Begriff, auch wenn die häufige Verwendung durch Politik und Medien dies vermuten lässt. Es existieren daher auch keine Normen und Gesetze, die I. einschränken oder wenigstens begründen. I. ist völlig unscharf, grenzenlos, immer anwendbar und kann durch praktisch jeden bedroht werden, durch internationalen Terrorismus genauso wie durch Jugendkriminalität oder Chaoten. Ja, I. beginnt mit sozialer Sicherheit, also in der Familie. Das macht sie zur Allzweckwaffe der Politik. Sie soll nahe legen, dass es um den Schutz der Bürger vor Gefahren geht. Begründet aber werden damit am liebsten Schutzmaßnahmen des Staates vor dem Bürger. Funktioniert prima, denn wer Maßnahmen der I. widerspricht, muss entweder verrückt oder ein Gefährder sein – wahrscheinlich sogar beides.

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