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January 27 2012
Verfassungsschutz
Staatliche Einrichtung, deren Aufgabe es ist, wie es im zuständigen Gesetz heißt, Informationen über Bestrebungen zu sammeln, die sich gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ richten. Der V. soll also dafür sorgen, dass hierzulande niemand Verschwörungen mit dem Ziel plant, unsere im Grundgesetz verankerten Rechte abzuschaffen. Davon gibt es eine ganze Menge. Das Brief- und das Postgeheimnis etwa, die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Rede- und Demonstrationsfreiheit, das Vertrauen in die Sicherheit von Computern – nur um ein paar Beispiele zu nennen. Im Prinzip eine tolle Idee. Leider kann der V. das offensichtlich nur, indem er heimlich Briefe und Mails liest, Telefonate belauscht, in Wohnungen einbricht, beobachtet, wer wofür demonstriert und Computer verwanzt. Nur um ein paar Beispiele zu nennen. Aber schließlich können Verfassungsschützer ja „nicht ständig das Grundgesetz unter dem Arm tragen“, wie der damalige Bundesinnenminister schon 1963 wetterte, nachdem bekannt geworden war, dass der V. alle möglichen Leute abgehört hatte. Siehe beispielsweise auch: grundrechtsschonend. Und selbstverständlich kann der V. auch nicht jeden dahergelaufenen Bundestag darüber informieren, welche Bundestagsmitglieder dazu gerade von ihm bespitzelt werden. Oder? Offensichtlich handelt es sich bei dieser Institution entweder um eine Fehlkonstruktion, oder um eine unkorrekte Bezeichnung. Da wir an das erste einfach nicht glauben wollen – denn wer würde schon die Schützer des Rechts außerhalb desselben stellen und sie damit jeder Kontrolle entziehen –, war es hoffentlich wohl nur eine schlampige Benennung. Gemeint war sicher nicht V., sondern Inlandsgeheimdienst.
